Lieferbedingungen der Harzer Antriebstechnik GmbH

1. Preise:

Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer; Umsatzsteuer, die in Deutschland oder einem anderen EU Land anfällt, wird zu dem am Tage der Lieferung bzw. Leistungserbringung gültigen Satz zusätzlich berechnet und ist vom Besteller zum gleichen Zeitpunkt wie der entsprechende Rechnungsbetrag zu zahlen.
Bei der Preisbildung des Auftragnehmers sind keinerlei ausländische Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren, Sozialversicherung und dgl. berücksichtigt worden. Sollten dem Auftragnehmer aufgrund von Lieferungen und/oder Leistungen, oder bei Nacherfüllung, ausländische Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren, Sozialversicherung und dgl. auferlegt werden, so sind diese vom Besteller zu tragen, und zwar nach Wahl des Auftragnehmers entweder durch Zahlung an die erhebende Stelle im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers oder in Form einer Erstattung dieser Beträge an den Auftragnehmer.

2. Verzugsentschädigung:

Die Verzugsentschädigung beträgt je vollendete Woche 0,5 % vom Wert desjenigen Teils, welches wegen verspäteter Lieferung nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte, bis max. 5% des Netto-Auftragswertes. Damit ist der Verzug abschließend geregelt. Es steht dem Besteller jedoch frei, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Besteller verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

3. Haftung für Sachmängel:

a) Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate nach Inbetriebnahme, spätestens jedoch 18 Monate nach Lieferung bzw. Versandbereitschaftsmeldung.
b) Für Sachmängel haftet der Auftragnehmer zunächst derart, dass er nach seiner Wahl nachbessert oder den Liefergegenstand neu liefert.
c) Die zum Zwecke der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Auftragnehmer bis zu einem Betrag von insgesamt max. 5 % des Netto-Auftragswertes. Dies gilt auch, wenn sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, selbst wenn dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht.
d) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
e) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile sowie Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, wie zum Beispiel infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung und ungeeigneter Betriebsmittel.
f) Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien, dass der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages keine Garantien im Sinne der §§ 443, 639 BGB übernimmt. Dies gilt auch, wenn in der Leistungsbeschreibung oder anderen Vertragsgrundlagen Begriffe wie Garantie oder Zusicherung oder deren Ableitungen verwendet werden. Die Vertragsparteien stellen klar, dass es sich insoweit ausschließlich um Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne der §§ 434, 633 BGB handelt.

4. Sonstige Haftung:

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag und gleich aus welchem Rechtsgrund haftet der Auftragnehmer ausschließlich wie folgt:

a) Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
b) Die Haftung für Sachschäden ist auf EUR 1.000.000,-- pro Schadensereignis und insgesamt auf maximal EUR 2.000.000,-- begrenzt.
c) Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Verlust von Daten, Ersatzbeschaffung von Energie, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind oder für indirekte und Folgeschäden und/oder Verluste.
d) Mit Ausnahme der Haftung gemäß den Ziffern a) und b) ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, zum Beispiel im Zusammenhang mit Mängeln, Verzug, Rechten Dritter und geltend für Freistellungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche jeglicher Art, insgesamt auf maximal 25% des Netto-Auftragswertes begrenzt.
e) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit aufgrund von Vorsatz oder aus Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.

5. Exportkontrolle:

Zur Einhaltung nationaler und internationaler außenwirtschaftsrechtlicher Bestimmungen und Gesetze werden sich die Parteien gegenseitig unterstützen und die dafür notwendigen Dokumente und Informationen, z. B. über eine Ausfuhrlistenerfassung der zu exportierenden Güter oder über den Bestimmungsort und die Endverwendung übermitteln. Keine Partei ist verpflichtet, eine Lieferung oder Leistung ohne die danach erforderliche Genehmigung oder entgegen einem entsprechenden Verbot zu erbringen. Der AN kann jederzeit unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten, wenn

  • der AG trotz Anfrage nicht oder nicht hinreichend über den Bestimmungsort und die Endverwendung informiert;
  • der AN Kenntnis von einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorausgesetzten Endverwendung oder über eine am Geschäft beteiligte Person erhält und ihr die Durchführung der Lieferung oder Leistung aufgrund von außenwirtschaftsrechtlichen oder konzerninternen Bestimmungen nicht möglich ist;
  • Güter oder Dienstleistungen für militärische oder kerntechnische Zwecke oder die Verwendung im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder dafür vorgesehene Trägersysteme bestimmt sind; hierfür reichen tatsächliche Anhaltspunkte; oder
  • eine verbotene oder ungenehmigte Ausfuhr oder ein Embargoverstoß nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann.

6. Ergänzende Vertragsbestimmungen:

Vertragsgrundlagen sind ergänzend zu den vorstehenden Angebotsbedingungen, bei Widersprüchen in nachstehender Reihenfolge:

  • Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie
  • Die Softwareklausel für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie
  • Die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie

    Wir gehen davon aus, dass Ihnen diese Bedingungen bekannt sind, auf Wunsch senden wir sie Ihnen auch gerne zu.

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